Neuerungen in 2013

Auch wenn es so viele Seiten gibt, die über die Neuerungen zum Jahreswechsel bereits berichtet haben, so finde ich es dennoch an der Zeit, nachzuziehen und die aus meiner Sicht mehr oder weniger relevanten Informationen dazu aufbereitet zu präsentieren 😉 Update: Der Beitrag wurde nun doch etwas länger als erwartet.

Finanzen / Rente / Steuern

Einkommensteuer-Freibetrag steigt
Ab Februar 2013 erhöht sich der Betrag, der einkommensteuerfrei verdient werden darf für Singles um 126 Euro auf 8.130 EUR bzw. 16.704 bei Verheirateten. Nächstes dann noch einmal auf 8.352 EUR bzw. 16.308 EUR (Singles bzw. Verheiratete).

Sonderausgabenabzug für die Rente steigt
Die Aufwendungen zu einer sog. Basis-Rente können, zusammen mit den Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung, als Sonderausgaben vom zu versteuernden Einkommen abgezogen werden. Bis zum Jahr 2025, in dem dann maximal 20 TEUR (Singles) bzw. 40 TEUR (EUR) berücksichtigt werden können, steigt der Satz jährlich um zwei Prozentpunkte. Dieses Jahr können somit bereits 76 Prozent der Altersvorsorgebeiträge steuerlich geltend gemacht werden. Bei 20 TEUR sind das maximal 15.200 / 30.400 EUR (Singles/Verheiratete).

Beitragssatz zur gesetzl. Rente sinkt
Der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung sank zum 01.01.2013 auf 18,9 Prozent. Mehr Informationen.

Beitragsbemessungsgrenze betriebl. Altersvorsorge steigt
Für 2013 steigt die Beitragsbemessungsgrenze auf 69.600/58.800 Euro (West/Ost). Das bedeutet, dass nur der darüber hinausgehende Teil des Bruttogehalts beitragsfrei ist. Zunächst einmal negativ klingend, hat diese Erhöhung aber positive Auswirkungen auf die betriebliche Altersversorgung (bAV). Da der geförderte Höchstbeitrag für die baV 4% Prozent der Beitragsbemessungsgrenze (West) beträgt, können Arbeitnehmer 2013 bis zu 2.784 EUR ohne Abzug von Steuern/Sozialversicherungsbeiträgen in die bAV einzahlen (bisher 2.688 EUR). Voraussetzung ist natürlich, dass man eine solche Nutzen kann.

Betreuungsgeld ab August
Alle Eltern, die ihre ein- und zweijährigen Kinder zu Hause oder mit Hilfe einer privat bezahlten Kinderfrau oder in einer privaten Kindertageseinrichtung betreuen lassen, erhalten ab August 100 EUR „Betreuungsgeld“ (eigentlich: Erziehungsgehalt) je Kind. 2014 wird der Betrag nochmal aufgestockt auf dann 150 EUR. Achtung: Der gleichzeitige Bezug von Betreuungs- und Elterngeld ist ausgeschlossen. Es wird zudem auf das ALG II, die Sozialhilfe und den Kinderzuschlag angerechnet.
Eltern können die Auszahlung des Betreunungsgeldes verzichten und den Betrag stattdessen für die spätere Ausbildung oder eine private Altersvorsorge ihrer Kinder ansparen. In diesem Fall erhalten Eltern einen zusätzlichen Bonus von 15 EUR pro Monat.

Geringfügig Beschäftigte
Seit dem 01.01.2012 dürfen geringfügig Beschäftigte monatlich 50 EUR mehr verdienen. Aus den sog. 400-Euro-Jobs werden die 450-Euro-Jobs. Bis zu diesem Betrag müssen Arbeitnehmer keine Steuern und Sozialabgaben zahlen. Allerdings muss der Arbeitgeber die Stelle jetzt zwingend bei der Minijob-Zentrale melden und einen Pauschbetrag von 30% abführen. Dieser setzt sich zusammen aus 15% für die Rentenversicherung, 13% Krankenversicherung und 2% Pauschalsteuer. Allerdings gibt es hier Übergangsregelungen und Ausnahmen. Auch die Verdienstgrenze für sog. Midi-Jobs steigt von 800 auf 850 EUR.

Hartz IV-Satz steigt
Der Regelsatz steigt zum 1. Januar um 8 EUR auf 382 EUR monatlich.

Gesundheit / Pflege

Praxisgebühr entfällt
Seit 2004 waren für Arztbesuch pro Quartal 10 EUR fällig. Die jährlich nun wegfallenden rund zwei Milliarden EUR für die Krankenkassen sollen diese als finanziellen Ausgleich aus dem Gesundheitsfonds erhalten. Das Ziel der Praxisgebühr, unnötige Arztbesuche zu vermeiden, wurde verfehlt und der Betrag war für Ärzte sowie Patienten nur eine zusätzliche bürokratische Belastung.

Beitragssatz zur Pflegeversicherung steigt
Von 1,95% auf 2,05% Prozent stieg der Beitragssatz zum 01.01.2013, bei Kinderlosen auf 2,3 Prozent. Im Gegenzug können Pflgegebedürftige Menschen mit Demenz oder einer geistigen Behinderung, die zu Hause betreut werden und in keiner Pflegestufe sind, nun ein zusätzliches Pflegegeld von 120 EUR oder Sachleistungen von bis zu 225 EUR erhalten. Auch für die Pfelgestufen I und II gibt es Erhöhungen.

Das „Pflege-Bahr“ kommt
Die private Pflegevorsorge wird mit monatlich 5 EUR bezuschusst, sofern es sich um einen förderfähigen Tarif handelt. Diese Zulage wird aber erst 2014 rückwirkend für dieses Jahr beantragt werden können. Was das finanziell bedeutet und welche Voraussetzungen gelten, um die 5 EUR Aufstockung in Form des Zuschusses zu erhalten, habe ich im letzten Jahr schon einmal versucht, möglichst einfach zu erklären:
– Reform der Pflegeversicherung kommt
Zuschuss zur privaten Pflegeversicherung

Sonstiges

Elektronische Lohnsteuerkarte
Passt zwar auch zum Kapitel Geld aber eher übergreifend daher hier. Die elektronische Lohnsteuerkarte sollte bereits 2012 eingeführt werden und kommt nun dieses Jahr wirklich. Durch die Schrittweise Einführung können das gesamte Jahr die „Elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale“ (ELStAM) auf PApier und digital nebeneinander verwendet werden. Zu den übertragenen Merkmalen zählen die Lohnsteuerklasse, die Freibeträge und die Religionszugehörigkeit, auf die der Arbeitgeber elektronisch zugreifen und sie für den monatlichen Lohnsteuerabzug nutzen kann/darf.
Durch die Umstellung auf ELStAM verlieren alle bislang eingetragenen Freibeträge, etwa für Werbungskosten, ihre Gültigkeit. Daher muss jeder Arbeitnehmer seine Freibeträge selbst neu beantragen und hat dies am besten schon im Dezember noch erledigt. Zuständig ist das jeweilige Finanzamt am Wohnsitz.

GEZ
Wohl auch eines der umstrittensten Themen des vergangenen Jahres, das kein Ende findet: Die Umwandlung der Rundfunkgebühren in eine Pauschale für gesamte Haushalt in Höhe von monatlich 17,98 EUR. Es gibt Anträge auf Ermäßigung bzw. Befreiung für bestimmte Personen wie Studenten, Sozialhilfe- oder ALG II-Empfänger, Behinderte oder Bewohner in Seniorenwohnheimen. Details auf der Webseite www.rundfunkbeitrag.de

Mobilität / E-Mobility und Fernverkehr
Fahrzeuge die nach dem 18. Mai 2011 gekauft wurden und rein elektrisch betrieben werden (Akkus oder Brennstoffzellen), sind für zehn Jahre von der KFZ-Steuer befreit. Diese Befreiung gilt für alle Fahrzeuge die bis 31. Dezember 2015 gekauft werden.
Fernlinienbusse dürfen ab diesem Jahr bundesweit verkehren, die Anbieter müssen zwischen Haltepunkten aber einen Abstand von mindestens 50 Kilometern einhalten.

Telefonate mit dem Mobil-/Smartphone
Wer sein Handy im Ausland nutzt, muss ab dem 1. Juli 2013 nur noch 0,24 statt 0,29 EUR pro Minute zahlen. Eingehende Gespräche kosten maximal sieben Ceent pro Minute und auch für SMS fallen nur noch 0,08 statt 0,09 EUR an. Beim Datenvolumen darf ein Megabyte an Daten noch mit maximal 0,45 statt bisher 0,70 EUR abgerechnet werden.

Briefporto steigt
Die Deutsche Post hat zum Jahreswechsel das Porto erhöhen dürfen. Ein Standardbrief kostet nun 0,58 EUR (bisher 0,55 EUR); ein Maxibrief 2,40 EUR (bisher 2,20 EUR). Vorhandene Briefmarken können weiterhin genutzt werden, es werden speziell deshalb sog. „Ergänzungsbriefmarken“ mit einem Wert von 0,03 Euro für Standardbriefe angeboten.

Wahlen
Bundestagswahl im September und die Kanzlerfrage: Angela Merkel oder Peer Steinbrück?


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