Beitragssatz zur gesetzl. Rentenversicherung sinkt

Am vergangenen Freitag hat der Bundesrat das “Beitragssatzgesetz 2013” gebilligt. Damit tritt nun ab dem 01.01.2013 die vom Bundestag mit schwarz-gelber Mehrheit beschlossene Gesetzesänderung vom 23.11.2012 mit der darin beschlossene Absenkung der Beitragssätze in der gesetzlichen Rentenversicherung von derzeit 19,6% auf 18,9% in Kraft. Den Beitragssatz teilen sich wie bisher Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu je 9,45%.

Der Satz wird damit ab Januar auf dem niedrigsten Stand seit 18 Jahren gedrückt und dieses Niveau soll angeblich auch ca. 6 Jahre auf diesem Niveau gehalten werden können. Zuletzt 1995 war der Beitrag mit 18,6 Prozent niedriger.

Es gibt also keine als Alternative vorgeschlagene Senkung auf nur 19,3 Prozent, was jedoch zumindest eine kleine Entlastung bedeutet hätte und mit der man sicherer vor einer wiederkehrende Erhöhung in wenigen Jahren wäre.

In Zahlen ausgedrückt bedeutet die Absenkung auf 18,9% im Wahljahr – na so ein Zufall – folgendes:

  • 1200 EUR/Monat Brutto: 4,20 EUR mehr in der Tasche
  • 1600 EUR/Monat Brutto: 5,60 EUR mehr
  • 2200 EUR/Monat Brutto: 7,70 EUR mehr
  • 2600 EUR/Monat Brutto: 9,10 EUR mehr
  • 3500 EUR/Monat Brutto: 12,25 EUR mehr
  • 4000 EUR/Monat Brutto: 14,00 EUR mehr

Gerne rechne ich das auch noch einmal um: Der Durchschnittsverdiener in Deutschland hat also ungefähr 9 EUR mehr im Monat die er auf den Putz hauen kann. Auf 12 Monate umgemünzt bedeutet das, dass dieser im nächsten Jahr auf dem Oktoberfest jeden Tag eine Mass Bier mehr trinken kann 😉

Hinweis: Durch die in Kraft tretenden Änderungen der Pflegereform steigt deren Beitragssatz zur Pflegeversicherung zum Januar um 0,1 Prozent. Die 9 EUR verringern sich also noch etwas und real hat man etwas weniger als diese zur Verfügung.

Tipp: Sofern Ihr auf diese Entlastung verzichten könnt und eine private Vorsorge für das Alter besitzt, ist es eine Überlegung Wert, per Dauerauftrag diese paar Euro direkt in die private Altersvorsorge als Zuzahlung zu stecken. Natürlich unter der Voraussetzung Ihr seid nicht auf den Betrag angewiesen.

Mehr Rente für Rentner?

Über die nächsten 4 Jahre verteilt ist auch eine Erhöhung der aktuellen Rentensätze geplant,  um insgesamt 8 bzw. 11 Prozent. Die exakten Zahlen folgen allerdings erst im Frühjahr, insofern ist nachstehende Auflistung unverbindlich und unter Vorbehalt:

  • 2013 – West: 1,00  – Ost: 3,49
  • 2014 – West: 2,33  – Ost: 2,40
  • 2015 – West: 2,55  – Ost: 2,65
  • 2016 – West: 2,39  – Ost: 2,47

Am vergangenen Freitag gab es übrigens noch weitere Gesetze, die zur Abstimmung kamen, darunter auch die ebenfalls heiß diskutierten Anhebungen der Verdienstgrenzen für geringfügige Beschäftigte. Die Ergebnisse:

  • Die Verdienstgrenze für Minijobs steigt zum 1.01.2012 von 400 EUR auf 450 EUR
  • Die Verdienstgrenze für Midijobs steigt zum 1.01.2012 von 800 EUR auf 850 EUR

Für bestehenden geringfügige Beschäftigungsverhältnisse sind Übergangsregelungen vorgesehen. Allerdings werden zum 1.1. werden Minijobber rentenversicherungspflichtig! Ein Antrag auf Befreiung ist möglich.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert