Reform der Pflegeversicherung kommt

Die Reform der privaten Pflegeversicherung wurde am vergangenen Freitag, trotz gut eineinhalb Stunden Debatte und zahlreicher Gegenstimmen, angenommen und wird zum 01.01.2013 in Kraft treten. Von den anwesenden 591 Abgeordneten stimmten 324 für und nur 267 gegen das Gesetz.

Neben dem Zuschuss zur privaten Pflegeversicherung in Höhe von 5 EUR im Monat, über dessen Sinn oder Unsinn und den Details ich bereits berichtet hatte (Zuschuss zur privaten Pflegeversicherung), gibt es weitere Änderungen.

Der reguläre Beitragssatz zur Pflegeversicherung steigt um 0,1 Prozentpunkte an, damit aus den geschätzten 1,2 Milliarden EUR Mehreinnahmen jedes Jahr einige der regulären Leistungen verbessert werden können. Auch ohne Zuordnung zu einer Pflegestufe besteht ab dem kommenden Jahr die Möglichkeit, Pflegegeld und höhere Sachleistungen zu erhalten, wenn es sich um demenzkranke Personen handelt. Diese erhalten auch in den Pflegestufen erhöhte Beiträge. Für Pflegebedürftige der Stufen I und II, die von Angehörigen gepflegt werden, gibt es ebenfalls eine Aufstockung des Pflegegeldes. Auch Ärzte erhalten einen kleinen Zuschlag für Heim-Besuche, um die medizinische Versorgung alter Menschen sicherzustellen.

Ob die Mehreinnahmen wirklich auf die angedachten Maßnahmen sinnvoll verteilt werden und für die Mehrkosten überhaupt ausreichend sind bleibt dahingestellt und kann von uns Laien Bürgern sicher nicht beurteilt werden.

Allerdings steht auch in meinen Augen fest, dass, um die Versorgungslücken der Pflegeversicherung zu schließen, der Abschluss einer privaten Pflegetagegeldversicherung mit einem Beitrag von 50-80 EUR zu erfolgen hätte. Diese Summe ist für Geringverdiener oder Empfänger von Sozialleistungen aber viel zu hoch und nicht stemmbar. Auch die 5 EUR Zuschuss reduzieren ja den direkt zu zahlenden Beitrag nicht.

Desweiteren geht der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste (bpa) von steigenden Kosten für die Pflegebedürftigen ab dem nächsten Jahr aus, da die Sozialstationen in der Verwaltung aufgrund der Gesetzesänderung einige Umstellungen vornehmen müssen und die Berechnung der Sätze sich verändert.

Der neue Beitragssatz zur gesetzlichen Pflegeversicherung beträgt übrigens 2,05 Prozent für Familien und für Kinderlose 2,3 Prozent.

Zum eigenständigen Artikel bezüglich des Zuschusses bei privater Pflegeversicherung.

3 Antworten

  1. Matthias 5. Oktober 2012 / 18:56

    Endlich kommt die Reform- es wurde ja auch Zeit! Wobei ich das auch so sehe, dass man wohl zwingend in eine private pflegeversicherung investieren sollte. Es bleiben halt die wieder auf der Strecke, die sichs eh nicht leisten können. Leider!

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