ESG, SDG, SRI – Nachhaltige Kriterien im Überblick

Als Standards für nachhaltige Anlagen bzw. nachhaltiges Handeln von Unternehmen haben sich 3 Begrifflichkeiten etabliert: ESG, SDG und SRI

Eigentlich sind nur ESG und SDG wirklich Standards, die einen Katalog von Kriterien abdecken. SRI kann – muss aber nicht – einen oder beide Standards bzw. einzelne Kriterien davon beinhalten.

Alle 3 bieten, mit Ihren jeweiligen Kriterien, Anlegern eine Orientierung für eine Kapitalanlage nach ethischen, ökologischen und sozialen Gesichtspunkten.

ESG – Environmental, Social & Governance

ESG – Environmental, Social & Governance (= Umwelt, Soziales & Unternehmensführung) – beschreibt nachhaltigkeitsbezogene Verantwortungsbereiche von Unternehmen. In jedem Bereich gibt es für die einzelnen Abschnitte Punkte.

  1) Das “E” für den Bereich Environment (= Umwelt) steht hierbei z.B. für Umweltverschmutzung oder -gefährdung, Treibhausgasemissionen oder Energieeffizienzthemen.

  2) Das “S” für Social (= Sozial )beinhaltet Aspekte wie hohe Standards bei Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz, z.B. dem Verbot von Kinder- und Zwangsarbeit sowie Nichtdiskriminierungs-Gebot, faire Bedingungen am Arbeitsplatz, Diversity oder gesellschaftliches Engagement (Corporate Social Responsibility) inkl. Durchsetzung von Nachhaltigkeitsstandards bei Zulieferern.

  3) Unter “G” für Governance (= Führung) wird eine nachhaltige Unternehmensführung verstanden. Hierzu zählen z.B. transparente Maßnahmen zur Verhinderung von Korruption und Bestechung sowie grundlegende Unternehmenswerte oder Steuerungs- und Kontrollprozesse (Corporate Governance).

Bei der Integration der ESG-Kriterien wird die Nachhaltigkeit von Unternehmen auf einer Skala mit insgesamt bis zu zehn Punkten bewertet. Die besten Unternehmen erhalten anschließend die Bewertung “AAA”. Sehr schlecht ist “CCC”. Laut UN-Definition eines nachhaltigen Unternehmens sind nur Unternehmen mit einer Klassifizierung von mindestens “A” nachhaltig, was 7,1 ESG-Punkten oder besser entspricht.

SDG – Sustainable Development Goals

Die SDG, Sustainable Development Goals (= Nachhaltige Entwicklungsziele) sind 17 von den Vereinten Nationen aufgestellten Ziele. Diese sollen weltweit zur Sicherung einer nachhaltigen Entwicklung auf ökonomischer, sozialer sowie ökologischer Ebene dienen.
Sie gelten seit 2016 in der derzeitigen Form bis 2030 und sind unterteilt in die Kategorien Menschen, Umwelt und Wirtschaft, die sich teilweise überschneiden.

Einzelne Unternehmen verfolgen in der Regel jedoch nur einige der 17 Ziele:
  – Keine Armut
  – Kein Hunger (Ernährung sichern)
  – Gesundheit und Wohlbefinden
  – Bildung
  – Gleichberechtigung
  – Sauberes Wasser und Hygiene
  – Günstige und saubere Energie
  – Gute Beschäftigung und Wirtschaftswachstum
  – Industrie, Innovation und Infrastruktur
  – Reduktion von Ungleichheit
  – Nachhaltige Städte und Gemeinden
  – Verantwortlicher Konsum und Produktion
  – Klimaschutz
  – Leben unter Wasser
  – Leben zu Land
  – Friede, Recht und starke Institutionen
  – Partnerschaften für diese Ziele

Die Details und einzelnen Ziele können im Detail auf den Seiten der UN nachgelesen werden:
https://www.un.org/sustainabledevelopment/sustainable-development-goals/

SRI – Socially Responsible Investing

SRI steht als Abkürzung für “Socially Responsible Investing” (= Sozial verantwortliches Investieren) oder auch als “Sustainable and Responsible Investing” (= Nachhaltiges und verantwortungsbewusstes Investieren).

“Nachhaltigkeit” ist zunächst kein geschützter Begriff und jeder Anbieter definiert sein ökologisches Handeln etwas anders. SRI bezieht sich daher manchmal auf Investitions-Aktivitäten, die neben ökonomischen ausschließlich soziale Kriterien berücksichtigen. Oder aber auch auf Aktivitäten, die zusätzlich umweltbezogene Kriterien und/oder für gute Unternehmensführung berücksichtigen.

Im Regelfall erfolgt beim SRI die Auswahl der zu investierenden Unternehmen durch eine mehrstufige Strategie, deren Stufen mehr oder weniger detaillierter unterteilt werden. Nachdem eine Vorauswahl getroffen wurde, wie etwa die 50 größten Unternehmen aus dem DAX folgt die Ausdünnung in den Stufen:

Stufe 1) Unternehmen werden zunächst aufgrund ihrer Werte ausgeschlossen.
Also z.B. tabakproduzierende Firmen, Tätigkeit in der Atomenergie, Arbeit mit genetisch veränderten Organismen, die Beteiligung in den Geschäftszweigen Alkohol, Waffen, Glücksspiel oder Pornografie. Die Ausschlusskriterien variieren dabei und nur sehr wenige Fonds oder ETFs schließen beispielsweise auch fossile Brennstoffe wie Öl und Gas aus.

Stufe 2) Nun kommen die Kriterien ESG oder SDG zum Tragen.
Der ETF-Anbieter MSCI bewertet Unternehmen z.B. anhand von insgesamt 37 einzelnen ESG-Kriterien.

Stufe 3) Abschließend werden die verbliebenen Unternehmen noch einmal ausgedünnt,
z.B. durch aktuelle Meldungen wie Todesfälle in der Produktion wegen mangelhafter Arbeitssicherheit, große Rückrufaktionen u.a. Die Kategorien hierbei können grob unterteilt werden in Umwelt, Unternehmensführung, Kunden, Menschenrechte, Arbeitsrecht und Zulieferer. Aus diesen Kategorieren wird ein “Controversy-Score” (0-10) errechnet.

Zusammenfassung und Kritik

“Nachhaltigkeit” ist kein geschützter Begriff.

Es existieren verschiedene Maßstäbe und vergleichbare Kriterien bei der Auswahl nachhaltiger Investments (ESG und SDG). Diese können über die Auswahl bei “SRI” weiter eingeengt werden.

Diese Auswahl ist immer subjektiv und liegt in den Händen der jeweiligen (Fond-)Manager. Zwei Unternehmen, mit insgesamt jeweils 8 ESG-Punkten können diese in ganz unterschiedlichen Bereichen erhalten haben. Es gibt zusätzliche Bezeichnungen, die diese Subjektivität widerspiegeln,
  – z.B. “MSCI World SRI 5% Capped”: Weil eine einfache Anwendung von SRI-Regeln dazu führt, dass einige wenige Unternehmen in diesem ETF-Index ein sehr hohes Gewicht einnehmen und damit die Diversifikation deutlich reduziert, gibt es eine Deckelung. Ein einzelnes Unternehmens darf nie über 5% Anteil am ETF kommen, damit sind natürlich letztendlich wieder mehr Unternehmen vertreten und evtl. auch mit einem niedrigeren SRI-Punkte-Score.
  – z.B. “ESG Trend Leaders”: Hier werden auch Unternehmen aufgenommen, deren Trend bei der Erfüllung und Umsetzung von ESG-Kriterien in die richtige Richtung zeigt. Damit sind dann auch Unternehmen mit deutlich schlechteren Noten dabei.

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