Werden Bausparverträge ab 2021 wieder attraktiv?

Aufgrund einer Gesetzesänderung kann ein Bausparvertrag – abhängig eures Einkommens – ab 2021 wieder interessanter werden, weil mehr Menschen dank einer erhöhten Einkommensgrenze von der staatlich geförderten Wohnungsbauprämie profitieren können. Im “Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften” findet sich unter der Nummer 27 das Gesetz zur Verbesserung der Wohnungsbauprämie.

Die Neuerung ab 01.01.2021

Kurz zusammengefasst, was es enthält:

  1) Die Einkommensgrenzen werden an die allgemeine Preissteigerung angepasst und um fast 37 Prozent angehoben. Das zu versteuernde Jahreseinkommen für Alleinstehende erhöht sich von 25.900 auf 35.000 EUR und für Paare entsprechend von 51.200 auf 70.000 EUR.
  1) Der Fördersatz wird zugleich von 8,8 auf 10 Prozent erhöht.

  => Somit steigt der maximal förderfähige Sparbetrag von 512 bzw. 1024 EUR auf nun 700 bzw. 1.400 EUR im Jahr. Dies ergibt einen maximalen Zuschuss des Staates für Ledige von 70 EUR (bisher 45) und für Verheiratete 140 EUR (bisher 90) was eine Erhöhung der Förderbeträge darstellt.

Auswirkung / ToDo

Durch die Erhöhung der Einkommensgrenze kann es bei bestehenden Bausparverträgen dazu kommen, dass ihr das erste Mal bzw. wieder die Wohnungsbauprämie beantragen könnt. Wer aus diesem Grund vielleicht in der Vergangenheit seine Spar-Einzahlungen gestoppt hat, sollte prüfen, ob es nicht ab Januar 2021 Sinn macht, die Einzahlung wieder aufzunehmen. Die maximal 700 bzw. 1400 EUR müssen bei den meisten Unternehmen bis spätestens Anfang/Mitte Dezember des jeweiligen Jahres eingegangen sein. Es bleibt also fast ein ganzes Jahr Zeit dafür.

Erhaltet Ihr aufgrund des Einkommens derzeit eine Prämie auf euren Sparbetrag, so erhaltet ihr automatisch künftig etwas mehr. Selbst wenn ihr nicht in der Lage seid euren Sparbetrag in den nächsten Jahren zu erhöhen gibt es durch die Steigerung des Fördersatzes von 8,8% auf 10% automatisch ein bischen mehr. Beim alten Betrag von max. 512 EUR sind es dann statt 45 EUR ohne zutun direkt 52 EUR.

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