Neuerungen zum 01.Juli 2014

Mit dem heutigen Tag (01.07.2014) gelten wieder ein paar Veränderungen im Straßenverkehr, dem Insolvenzrecht etc.

Inkrafttreten der zweiten Stufe der Insolvenzrechtsreform

Bislang konnte man innerhalb von 6 Jahren schuldenfrei werden. Dies ist nun nach bereits drei Jahren möglich, sofern mindestens 35 Prozent der Gläubigerforderungen sowie die Kosten des Verfahrens für das Gericht und den Insolvenzverwalter bezahlt wurden. Die Restschuld kann dann erlassen werden. Sind diese Voraussetzungen nicht erfüllt so kann eine vorzeitige Restschuld-Befreiung noch nach 5 Jahren erfolgen, wenn der Schuldner zumindest die Verfahrenskosten beglichen hat.

Ansonsten bleibt es beim bekannten Verfahren mit einer sechsjährigen Dauer. Ausgenommen von der Restschuldbefreiung sind übrigens unter bestimmten Bedingungen zukünftig Unterhalts- und Steuerschulden.

In den ersten zwei Jahren des Insolvenzverfahrens hatten Banken bislang zudem direkten Zugriff auf Teile des Lohnes, wenn der Verbraucher einen Kredit abgeschlossen hatte. Diese Option entfällt.

Warnweste wird Pflicht im Auto

Die bislang nur für gewerblich genutzte Fahrzeuge geltende Pflicht, wird auf alle Autobesitzer ausgeweitet: Eine Warnweste für den Fahrer wird zur Pflicht und muss in rot, gelb oder orange sein und der Norm EN ISO 20471:2013 entsprechen. Diese fordert einen umlaufenden, mindestens fünf Zentimeter breiten reflektierenden Streifen rundherum, gibt das fluoreszierende Material sowie das Vorhandensein eines Klettverschluss vor.

Telefonieren und Daten-Roaming im Ausland wird billiger

Handy-Verbindungen im europäischen Ausland werden erneut billiger. Die Preisobergrenze für das Daten-Roaming sinkt von 45 Cent pro MB auf 20 Cent pro MB. Bei Anrufen auf das Handy oder Smartphone sinkt die Obergrenze von 24 auf 19 Cent pro Minute; eingehende Anrufe kosten maximal 5 Cent zusätzlich pro Minute anstelle von 7 Cent. Der Preis für die SMS sinkt von 8 auf 6 Cent.

Mobilfunkanbieter dürfen zudem ab dem 1. Juli 2014 die Möglichkeit anbieten, vor einer Auslandsreise einen separaten Roaming-Vertrag abzuschließen und gegebenenfalls einen Provider von mobilen Roaming-Dienstleistungen vor Ort im Reiseland zu wählen.

Computer müssen sparsamer werden

Für Computer, Notebooks und Server gelten laut EU-Verordnung 617/2013 strengere Grenzwerte für den Energieverbrauch. Dazu wird eine Effizienzkennzeichnung (A bis D) eingeführt, so wie beispielsweise bei Kühlschranken oder auch von Autos bekannt. Zum 01.01.2016 ist dann eine Verschärfung der Grenzwerte geplant.

Erhöhung des Entgelts für Infopost

Die Deutsche Post AG erhöht das Entgelt für Infopost-Sendungen (Gewicht bis 20 Gramm) in den Tarifen Standard, Kompakt und Maxi um 3 Cent plus Mehrwertsteuer je Sendung. Das Entgelt für Infopost Groß bleibt von dieser Änderung unberührt.

Mehr Rente und Rente mit 63

Die Renten in Westdeutschland steigen um 2,18 Prozent, in Ostdeutschland um 2,26 Prozent und es gibt künftig die abschlagsfreie Altersrente ab 63 Jahren (unter bestimmten Voraussetzungen).

Mütterrente
Neu eingeführt wird die sog. Mütterrente; auch wenn diese ebenso für Väter gilt. Es wird diesen ein zusätzliches Jahr Kindererziehungszeit angerechnet, sofern ein Kind vor 1992 geboren wurde. Anspruchsberechtigte Versicherte bekommen dadurch einen Entgeltpunkt mehr gutgeschrieben.

Neurentner/innen bekommen die Mütterrente sofort. Alle, die bereits eine Rente beziehen, müssen sich noch mindestens bis in den Herbst warten, bevor sie einen aktualisierten Bescheid erhalten. Die Auszahlung erfolgt dann Ende 2014 natürlich rückwirkend.

Verbesserte Erwerbsminderungsrente
Versicherte, die erstmals ab dem 1. Juli eine Erwerbsminderungsrente erhalten, werden so gestellt, als hätten sie bis zu ihrem 62. Lebensjahr mit ihrem Durchschnittseinkommen gearbeitet (= Anhebung der Zurechnungszeit um 2 Jahre).

Freibeträge: Witwen- und Waisen-Rente
Die Freibeträge auf Renten wegen Todes werden angehoben. Damit können Witwen, Witwer und eingetragene Lebenspartner ohne Rentenkürzung bis zu 755,30 EUR (bisher 742,90 EUR) hinzuverdienen. Bei Waisen erhöht sich der Freibetrag um gut 8 EUR auf 503,54 EUR.

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