Forderungsanmeldung PROKON

Nun war es so weit: Vergangene Woche erhielt ich das Schreiben des Insolvenzverwalters zur Gläubigeranmeldung. Das Formular kam bereits vorausgefüllt und ist in meinem Fall korrekt, Bedarf also keiner Änderungen oder Nachweise über abweichende Forderungsbeträge.

Unterschreiben, in den beiliegenden – leider nicht frankierten Umschlag stecken – und bis spätestens 15. September 2014 abschicken, fertig. Die Prüfung der angemeldeten Forderungen wird jedoch erst im Januar stattfinden.

Zusätzlich beinhalten die Dokumente die Logindaten für ein Internetportal, auf dem man sich online über den Verlauf der Forderungsanmeldungen auf dem Laufenden halten kann und auch die aktuellen Schreiben an die Genussrechtsinhaber einzusehen sind.
Ebenfalls kam mit dem Schreiben auch die Einladung zur Gläubigerversammlung am kommenden Dienstag, den 22.07.2014 in Hamburg.

Wer sich noch weiter informieren möchte, kann gerne in den früheren Beiträgen zu Prokon hier im Blog etwas schmökern.


Kommentare

Eine Antwort zu „Forderungsanmeldung PROKON“

  1. Was für Begründung wurde vorgedruckt?
    Ich habe nämlich noch (1 Monat später) keinen Bogen bekommen trotz dass ich schon die Insolvenzkanzlei angemail habe.
    Im schlimmsten Fall muss ich einen in-blanco Vordruck von einem Amtsgericht holen und selber ausfüllen.

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