Spareinlagen werden in Spanien besteuert

Noch einmal Spanien: Eher unbemerkt wurde ebenfalls vor einigen Tagen von der Regierung in Spanien, rückwirkend zum 1. Januar dieses Jahres, per Kabinettsbeschluss die Besteuerung von Bankeinlagen eingeführt. 0,03 Prozent soll die “Mini-Steuer” betragen und von den Kreditinstituten abgegeben werden.

Eigentlich ist das Gesetz gar nicht neu, denn die Regierung hatte es schon zum 1. Januar 2013 beschlossen; allerdings lag die “nationale Sparersteuer als Hilfsinstrument zur Vereinheitlichung des Marktes” bislang bei 0 Prozent. Mit den Einnahmen von geschätzten 420 Millionen allein in 2014 soll diese zu mehr Wachstum, Wettbewerbsfähigkeit und Effizienz im spanischen Finanzmarkt beitragen.

So neu ist das ganze nicht, denn die autonomen Regionen Andalusien, die Estremadura und die Kanarischen Inseln erheben bereits seit dem 1. Dezember 2012 auf Sparguthaben eine Steuer in Höhe von 0,5 Prozent.

Betrifft mich das?

Betroffen sind nicht nur Sparer in Spanien, sondern alle, die beispielsweise über Fonds oder ausländische Tagesgeldkonten bei spanischen Banken Geld angelegt haben. Da die 0,03 Prozent auch auf die Einlagesumme, nicht nur den Ertrag berechnet wird, sollte geprüft werden, ob die Zinsen das noch wettmachen können.

Der Internationale Währungsfonds (IWF) besitzt schon länger entsprechende Pläne für eine generell Vermögensabgabe von 10 Prozent.
Auch die Deutsche Bundesbank und Institutionen wie die Europäische Zentralbank sind einer solchen Abgabe nicht grundsätzlich abgeneigt, denn je nach Szenario würde die Abgabe von 10 Prozent auf alle Guthaben in Europa genug Geld einbringen, damit alle Staaten ihre Verbindlichkeiten auf ein erträgliches Niveau zurückführen könnten.

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