Begriffsklärung: Private Equity

Heute möchte ich einmal eine Begrifflichkeit aus der Finanzwelt etwas genauer erklären: Private Equity

Man kann die beiden Wörter recht frei übersetzen und von “außerbörslichem Eigenkapital” sprechen, also von Geldbeträgen, die nicht an einer Börse gehandelt werden. Es handelt sich dabei um Eigenkapital von privaten (=vermögende Privatanleger) und/oder institutionellen Anlegern (z.B. Investmentfonds, Kreditinstitute, Bundesländer etc.).

Die Investition, in diesem Fall die Beteiligung, erfolgt in Form des Erwerbs von Unternehmensanteilen für einen begrenzten Zeitraum; im Regelfall zwischen 3 und 5 Jahren. Es gibt Kapitalbeteiligungsgesellschaften, die genau auf diese Art der Beteiligungsform spezialisiert sind.

Da am Ende natürlich möglichst eine hohe Rendite erwirtschaftet werden soll, sucht eine solche Private-Equity-Gesellschaft (kurz: PEG) nach Unternehmen, die ein gesunden Risiko zu Rendite Verhältnis besitzen. Dazu zählt auch, dass für das laufende Geschäft nicht mit größeren Investitionen in die Beteiligung zu rechnen ist.

Private-Equity-Gesellschaften kommen ursprünglich aus dem nordamerikanischen Wirtschaftsraum und sind in Europa erst seit etwa 10 Jahren tätig. Ende 2008 ist das Geschäft der PEG massiv eingebrochen und das Volumen der bekanntgegebenen Transaktionen betrug im April 2009 weltweit 9 Mrd. USD; nur zwei Jahre zuvor hatte es bei rund 120 Mrd. USD gelegen!

Wer in eine PEG investiert

Sicher einer der Hauptgründe für eine Beteiligung einer Bank, Pensionskasse und vermögender Privatleute in einen Private-Equity-Fond ist die Möglichkeit, sich am Kapitalmarkt zu betätigen, ohne im Falle eines Misserfolgs einzelner Investments finanziell in Haftung genommen zu werden. Denn die Investoren erhalten bei den Private-Equity-Gesellschaften Anonymität und Schutz vor finanzieller Haftung. Dies wird im Gegenzug mit erheblichen Gebühren für das Fondsmanagement erkauft sowie durch überproportionale Erfolgsbeteiligungen zugunsten der Fondsinitiatoren, also der PEG.

Da viele etablierte Gesellschaften nur institutionellen Investoren oder sehr vermögenden Privatpersonen offen stehen, bildet sich seit einigen Jahren auch ein eigenes Fond-Segment für Kleinanleger heraus. Die meisten dieser sogenannten Retailfonds sind als geschlossene Fonds ausgelegt, die im Rahmen eines Dachfondskonzepts wieder in große Private-Equity-Fonds investieren, was jedoch zu einer doppelten Kostenstruktur führt. Für den Normalbürger ist die Investition in eine PEG somit extrem teuer.

Venture Capital

Investiert ein Private Equity Unternehmen in ein junges (innovatives) Unternehmen wird das Beteiligungskapital auch als Risikokapital (Venture Capital) bezeichnet. Die Erträge sind nur schwer abschätzbar und es gibt bislang keine Risiko/Rendite Erfahrungen. Bei solchen Investments wird den Startups im Regelfall mit betriebswirtschaftliches Know-How seitens des Kapitalgebers bereitgestellt und z.B. der Aufbau von Geschäftskontakten unterstützt. Im Gegenzug verliert das Startup seine Selbstständigkeit und räumt zusätzliche Mitspracherechte ein, die über die gängigen Rechte im Rahmen einer Beteiligung hinausgehen.

Kontrolle

Die Europäische Kommission hat im Dezember 2010 die AIFM Richtlinie beschlossen (AIFMD; Alternative Investment Fund Managers Directive). Ziel dieser Richtlinie ist die Reglementierung von offenen und geschlossenen Fonds. Dazu zählen neben den Private-Equity-Fonds auch Hedge-Fonds. Am 12. Dezember 2012 hat das Bundeskabinett den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der AIFMD in Deutschland beschlossen, da die AIFMD eigentlich bis 22.07.2013 in allen europäischen Mitgliedstaaten in nationales Recht umzusetzen war.

Erst seit dem 1. August 2013 gelten mit dem AIFM-Umsetzungsgesetz bei uns aber einige Neuregelungen: So unterliegen alle Fonds nun der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und Privatanleger können keine Anteile mehr an Hedgefonds erwerben. Das alte Investmentgesetz wurde aufgehoben und durch das umfassendere Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) ersetzt.

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