Unisex Tarife bei Versicherungen kommen

Der Europäische Gerichtshof hat im März 2011 – mit Blick auf die Gleichbehandlung – sich unterscheidende Versicherungstarife aufgrund des Geschlechts abgeschafft. Bis Dezember diesen Jahres haben die Versicherungen Zeit, sich neue Modelle zu übelegen und entsprechende “Unisex-Tarife” anzubieten, die nicht mehr zwischen männlichen und weiblichen Versicherungsnehmern unterscheiden.

Frauen leben im Durchschnitt ungefähr vier bis fünf Jahre länger als Männer und die Risikostruktur unterscheidet sich generell in vielen Bereichen voneinander. Insofern ist abzusehen, dass es durch die neuen Regelungen zu einer Verschiebung der Beitragskosten kommen wird. Die eine Partei zahlt bei Versicherung A letztendlich mehr als nach dem alten Modell, dafür spart Sie in Versicherung B ein paar Euro.

Die Experten sind sich hier einig und man kann sagen, dass die neue Regelung hauptsächlich für Männer zum Nachteil reichen wird. Deren Beiträge steigen im Mittel spürbarer an als bei Frauen, wenn Sie ab Dezember eine neue Versicherung abschließen. Für einige der Wichtigsten findet Ihr nachfolgend eine kurze Aufstellung:

  • Private/betriebliche Rentenversicherung, Altersvorsorge
    Männer: teurer; Frauen: günstiger
  • Private Krankenversicherung (PKV)
    Männer: teurer; Frauen: günstiger
  • Berufsunfähigkeitsversicherung (BU), Invalidität
    Männer: teurer; Frauen: günstiger
  • Pflegeversicherung, Vorsorge
    Männer: deutlich teurer; Frauen: günstiger
  • Risikolebensversicherung
    Männer: günstiger; Frauen: deutlich teurer
  • KFZ-Versicherung (Fahranfänger)
    Männer: günstiger; Frauen: teurer

Bei anstehenden Neuabschlüssen sollten sich beide Parteien fragen, ob die Wartezeit bis zum Jahreswechsel lohnt. Die neuen Tarife müssen verpflichtend zum 21.12.2012 bei den Versicherern erhältlich sein. Ging am 21.12 dieses Jahr nicht auch die Welt unter? 😀

Frauen sollten insbesondere abwägen, ob Sie das halbe Jahr noch warten oder mit einem evtl. besseren aktuellen Gesundheitszustand lieber früher die momentan teureren PKV, BU oder Pflegeversicherungen abschließen. Auch ein bis dahin höheres Alter als Einstieg wirkt sich meist negativ auf den Beitrag aus.

Ich möchte an dieser Stelle noch darauf hinweisen, dass es zwar nach einer Bevorzugung der Frauen aussieht, man aber zum Einen bedenken muss, dass diese bislang mehr als Ihre männnlichen Versicherungs-Kollegen gezahlt haben und die Entscheidung schließlich vom Europäischen Gerichtshof stammt. Zum Anderen stellt die Umstellung auch für die versichernden Unternehmer ein gewisses Risiko dar, da keine Erfahrungen bestehen, wieviele Männer und Frauen nun welchen Tarif wählen werden und ob es eine große Anzahl an Wechseln aus bestehenden Versicherungen hin zu den Neuen geben wird.

Eine generelle Kontrolle der bestehenden Versicherungen für den Einzelnen sollte aber auf die ToDo-Liste für die nächsten Monate kommen.

3 Antworten

  1. Manfred Haßler 11. Juni 2013 / 15:42

    Also ich finde diese Unsextarife waren mal eine gute Idee. Es ist zwar klar, dass dies jetzt Nachteile für Männer hat, jedoch hatten doch Vorher die Fraunen den Nachteil, was ich nicht für Gerecht finde. Die Gleichberechtigung sollte im 21. Jahrhundert herrschen, jedoch tut sie dies nicht voll und ganz. Dies ist aber ein weiterer Schritt dazu gewesen.

  2. Sascha van Gelderen 10. September 2013 / 12:39

    Ich kann diesen ständigen, vorauseilenden Gehorsam der EU und der EU-Gerichte nicht nachvollziehen. Auf der einen Seite ist klar, dass Frauen statistisch älter werden als Männer. Wieso man jetzt eine “künstliche” Gleichberechtigung schaffen will, ist mir ein Rätsel. Gerade im Gesundheitssektor werden doch ständig Berufs- und Gesundheitsgruppen unterteilt um individuellen Bedürfnissen Rechnung zu tragen.

    Ein doch typisches Beispiel ist die Bewertung von Rauchern und Nichtrauchern. Wieso werden hier die armen Raucher nicht mit den Nichtrauchern gleichgestellt? Weil es 2 unterschiedlich zu betrachtende Risikogruppen sind. Aber genau das ist auch der Fall bei allen anderen Versicherungsprodukten. Eine Unterteilung findet statt, um das Risiko für die Versicherung auf der einen Seite zu minimieren, aber auf der anderen Seite dem Versicherten einen möglichst günstigen Beitrag zu ermöglichen.

    Ich kann daher der Argumentation des EU-Gerichtes nicht folgen,

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