Verspäteter Aprilscherz der GEZ?

Gestern Abend kam ich nach Hause und fand im Briefkasten die aktuelle Rechnung der GEZ. Da ich diese nicht per Lastschrift von meinem Konto bezahle, ist eine manuelle Überweisung erforderlich. Soweit nichts Neues und eigentlich auch kein Problem für mich, doch dann wurde ich stutzig.

Zahlbar bis 15. April 2012

Bitte was? Gestern war Mittwoch der Elfte und der Fünfzehnte ist ein Sonntag.

Nehmen wir nun einmal an, ich hätte kein Onlinebanking so wie ca. 56% aller Deutschen Staatsbürger (Stand April 2011) und würde direkt am nächsten Tag und somit unmittelbar nach Erhalt der Rechnung meinen Pflichten nachkommen und den Betrag bei der Bank anweisen, so kommt der Betrag am 16. April 2012 an und damit zu spät.

In Deutschland beträt die Banklaufzeit noch immer 3 Tage und wir rechnen mal kurz nach:

  • Rechnung am 11. (tagsbüber in der Arbeit, weshalb die Post erst abends geöffnet werden kann)
  • Überweisung am 12. (extra direkt noch am Vormittag)
  • ca. 3 Tage bis der Betrag auf dem Zielkonto gebucht ist: 12/13/16 denn der 14. und 15. sind Samstag und Sonntag und da nimmt keine Bank eine Übertragung vor

Irgendetwas läuft hier doch schief, denn selbst mit Onlinbanking und der Anweisung direkt am Elften nach Erhalt der Rechnung ist der erste Tag der Zählung der Zwölfte.

Doch dann fiel es mir wie Schuppen von den Augen: Der Briefkopf enthält als Ausstelldatum den 01.April 2012 !
Somit kann ich nun entweder davon ausgehen, dass die Post bei der Zustellung so langsam war oder es sich um einen Aprilscherz der GEZ handelt. Ich glaube es handelt sich um Letzteren, habe aber dennoch den Betrag dank Onlinebanking noch am selben Tag angewiesen; selbst in dem Wissen, dass der 15. wohl keinesfalls realistisch ist…

1 Antwort

  1. Harry Hirsch 16. April 2012 / 13:02

    An einen Aprilscherz denke ich bei der GEZ schon bei dem Wort “Teilnehmer” und “Teilnehmergebühren”. Das hab ich jetzt als “Unwort des Jahres” vorgeschlagen:

    Guten Tag,

    ich möchte “Teilnehmer” als Unwort des Jahres vorschlagen. “Teilnehmer” steht bei der GebührenEinzugsZentrale GEZ synonym für “Steuerpflichtiger”. Daraus abgeleitet wird “Teilnehmergebühren” als Synonym für “Rundfunksteuer”. Es gibt auch kein “Rundfunksteueramt”, oder zeitgemäßer ein “Mediensteueramt”, sondern eine “Teilnehmerbetreuung”, die über eine kostenpflichtige Hotline erreicht werden kann:
    http://www.gez.de/online_service/kontakt/index_ger.html

    Diese Sprachwahl indiziert ein verzerrtes Bild der Realität. Durch den Begriff „Teilnehmer“ wird eine Freiwilligkeit suggeriert, die nicht gegeben ist. Hier wird seitens des Staates versucht, mittels einer unangemessenen Sprachwahl, über die klar bestehende Steuerpflicht hinwegzutäuschen.

    Mit freundlichen Grüßen

    http://www.unwortdesjahres.net/

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